Passt auf, wenn ihr Euer Auto auf dem Parkplatz eines Discounters abstellt. Diese Szene spielte sich am Dienstag (9. Januar) bei „Netto Marken Discount“ an der Carnaper Straße in Barmen ab: Eine Frau kam aufgeregt mit ihrem gefüllten Einkaufswagen zurück in den Laden. „Mein Auto ist weg. Ich wollte einladen, aber er ist nicht mehr da.“ Auf die vorsichtige Frage der Fililalleiterin, ob sie denn dort länger als zwei Stunden geparkt habe, kam etwas zögerlich die Antwort. „Ja, ich glaub' das waren mehr als zwei Stunden.“ Eine andere Kundin meinte: „Ich hab da eben einen Abschlepper gesehen …“ – damit war der Fall klar …
Fakt ist, dass Handelsketten wie Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe, auch das zur Edeka-Gruppe gehörige Netto Marken-Discount, ihre Parkplätze zunehmend durch private Dienstleister überwachen lassen. Die schleppen bei einem Verstoß gegen die ausgehängte Parkordnung ab und kassieren dafür. Die Aufpasser lassen ihre Kontrolleure übers Gelände patrouillieren. Ob böswillig (Dauerparker) oder vergesslich (Zeitüberschreiter) – sie alle müssen hier mit Sanktionen rechnen. Also: Aufpassen, was die Parkordnung sagt.
- Das unbefugte Parken bedeutet laut Bundesgerichtshof (BGH) eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“, also eine Beeinträchtigung des Besitzrechts. Um diese Beeinträchtigung zu beseitigen, so der BGH, dürfe der Besitzer des Kundenparkplatzes sein gesetzliches Selbsthilferecht (§ 859 BGB) ausüben und das unberechtigt parkende Fahrzeug abschleppen lassen.