Der Sport hatte in Wuppertal immer einen hohen Stellenwert. Benutzungsgebühren für städtische Sportanlagen, wie in anderen Kommunen durchaus üblich, gab und gibt es in der Schwebebahnstadt nicht. Und das soll auch so bleiben. Mehr noch: Im Rahmen eines Besuches im Stadion am Zoo durch Stadtsportbund-Geschäftsführer Volkmar Schwarz, Oberbürgermeister Andreas Mucke und Sportdezernent Matthias Nocke hat das Trio eine Stärkung der Wuppertaler Sportvereine angekündigt.
So sollen die Vereine, die städtische Plätze und Hallen in Eigenregie betreiben, eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Die wurde in vielen Fällen seit mehr als zehn, teilweise seit 20 Jahren nicht angepasst. Jetzt schlagen Mucke, Nocke und Stadtkämmerer Slawig dem Stadtrat vor, zum kommenden Doppelhaushalt 2018/19 die Entschädigung zu erhöhen. Stimmt der Stadtrat zu, soll der Betrag in zwei Stufen für die Jahre 2018 und 2019 erhöht werden. Dies bedeutet bei einem bisherigen Gesamtbudget von 349.000 Euro eine Steigerung fast einem Viertel. Jeder Verein erhielte ab 2019 mindestens 2.000 Euro mehr, abhängig von der Anlagengröße und dem Aufwand auch noch deutlich mehr.
Fast alle städtischen Freisportanlagen – das sind 30 Plätze und vier Hallen – sind Vereinen zur eigenverantwortlichen Nutzung vertraglich übertragen. Für Pflege, Reinigung, Aufsicht und Schließdienst bekommen die Vereine eine Aufwandsentschädigung in unterschiedlicher Höhe, in der Regel rund 8.000 bis 10.000 Euro pro Platz, bei Zwei-Platz-Anlagen und Anlagen mit Zusatzeinrichtungen wie einer Laufbahn auch deutlich mehr. Nicht von Vereinen betreut werden nur das Zoo-Stadion sowie die Anlagen Uellendahl, Gelber Sprung und Oberbergische Straße.
„Wenn diese gute Kooperation bedingt durch steigende Kosten von den Vereinen nicht mehr geleistet werden könnte, wäre teilweise sogar der Schulsport betroffen“, stellt Matthias Nocke fest. „Daher wäre für mich die Erhöhung trotz schwieriger Kassenlage gerade im nächsten Jahr ein ganz wichtiges Signal.“ Der Haushaltsvorschlag von OB und Kämmerer sieht eine Gesamterhöhung des Sportbudgets vor. Damit geht die Erhöhung der Aufwandsentschädigung nicht zu Lasten der Vereine, die keine Sportanlage übernommen haben.