Die Rechtsschutzversicherung von Kadim D. wird die anfallenden Prozesskosten für das Verfahren in der Türkei nicht übernehmen. Das geht aus einem Schreiben der RSS-Rechtsschutzservice GmbH vom 31. Juli 2017 an Kadim D. hervor, das wuppertal-total.de vorliegt. Die Servicegesellschaft ist von der Wiesbadener ALLRECHT Rechtsschutzversicherung, ein Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe, mit der Leistungsbearbeitung beauftragt worden. Bereits am 28. Juli 2017 hatte sich Kadim D. mit Hilfe seiner Wuppertaler Freunde an die Versicherung mit der Bitte gewandt, ihm Rechtsschutz zu gewähren.
„Wir haben geprüft, ob wir für den gemeldeten Leistungsfall eintrittspflichtig sind“, schreibt die Versicherung. Im Rahmen des Allgemeinen-Strafrechtsschutzes bestehe bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt werde, welches nur vorsätzlich, nicht aber fahrlässig begangen werden könne. “Das vorgeworfene Vergehen ist nach dem Gesetz nur bei Vorsatz strafbar,“ so die rechtliche Fallbewertung der Versicherung.
„Bei einem solchen Strafrechtsfall besteht unabhängig vom Verfahrensausgang keine Eintrittspflicht“, heißt es abschließend in dem Schreiben an Kadim D. Mit der Entscheidung sei keine Wertung verbunden.
Auswärtiges Amt rät zur Vorsicht
Der Vorwurf der Fahrlässigkeit gegenüber einigen, bei Grenzübertritt festgenommen Personen, steht grundsätzlich im Raum. So rät das Auswärtige Amt auch weiterhin „Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen (…) zu erhöhter Vorsicht“. Zudem weist das Ministerium darauf hin, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, nicht in jedem Fall konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden könne „wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt“.
Seit Anfang des Jahres haben die türkischen Behörden rund 100 Deutschen die Einreise oder die Weiterreise über einen türkischen Flughafen verweigert. Grund: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
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Foto Signal Iduna Hauptverwaltung Dortmund: Orionsieben, CC BY-SA 3.0