Manfred K. (Name geändert) wurde letzte Woche während des Gassigehens in einem Wuppertaler Wald brutal zusammengeschlagen. Jetzt teilt er seine Geschichte in einem Leserbrief an wuppertal-total.de und stellt die kritische Frage, inwieweit der bisherige Polizeischutz die Sicherheit von uns Bürgern gewährleisten kann.
„Die Wuppertaler Wälder und Parks sind bei Hundehaltern beliebte Gassigebiete – das es nicht nur unter den Vierbeinern selbst dabei zu Auseinandersetzungen kommt, scheint immer häufiger zu passieren. Das dabei Hundehalter nicht nur „rot“ sehen sondern regelrecht „austicken“, zeigt sich in einem Vorfall, der mir kürzlich wiederfanden ist.
Wie so oft, ging ich durch einen Wuppertaler Wald in unserer Nachbarschaft. Mir kam ein nicht angeleinter Hund entgegen. Auf die freundlich gestellte Frage an den Hundehalter, diesen doch anzuleinen, reagierte der Angesprochene wie in einem Rausch: Mit den Worten „jetzt bekommst du in die Fresse“ schlug er mehrmals mit Fäusten und Ellenbogen auf mich ein. Die Situation endete erst mit dem Einsatz von Streifenwagen, Rettungswagen und Notarzt. Nicht nur unter Hundehaltern ist diese extreme Gewaltbereitschaft vermehrt zu beobachten – man denke nur an die nahezu täglichen Meldungen von Überfällen, Raub und Messerstechereien in Wuppertal. Dabei fragt man sich, wo in Zeiten von „asymetrischen Bedrohungslagen“ die vielzitierte Polizeipräsenz stattfindet – ausserhalb der Wuppertaler City ist diese eher selten zu sehen. Zeiten, bei denen Bürgern berittene Polizisten in Wäldern begegneten sind Geschichte. Doch grade Präsenz wie diese beinhaltet den von der Polizei gern verwendeten Begriff der „Bürgernähe“. Fußstreifen ausserhalb der Brennpunkte wurden abgeschafft, Bezirksdienste sporadisch besetzt. Offensichtlich hat der von politischer Seite gerne verwendete Begriff der „inneren Sicherheit“ eine andere Bedeutung, als von der Bevölkerung vermutet. Auch das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal trifft man nicht ausserhalb der bekannten Hundewiesen und Auslaufgebiete, obwohl auch dies in den Zuständigkeitsbereich der Beamten des Ordnungsamtes gehört. Eine Anleinpflicht zu erlassen ist einfach – die Umsetzung muss jedoch (leider) auch durchgesetzt werden.“